Birigoyo hat geschrieben: ↑So 11. Okt 2020, 09:44
Es wird langsam etwas unübersichtlich was die geforderten Massnahmen bei Ein- und Ausreise
anbetrifft . Für die neuesten Updates kann ich den BLOG von Roger Frey empfehlen :
http://www.idafe.com/German/51blog_de.html
Roger Frey schreibt:
"Die spanische Regierung hat beschlossen, dass für die Einreise auf die Kanarischen Inseln aus Gebieten welche eine akkumulierte Inzidenz von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner in den letzten 14 Tagen haben ein PCR Test vorgelegt werden muss, der nicht älter als 48 h vor Abreise erfolgen muss.
Jeder abreisende Tourist muss auch innerhalb der 48h vor Abreise einen Test machen. Der auf den Kanaren durchgeführte Test wird kostenlos angeboten.
Der Beschluss ist noch nicht umgesetzt. Erst wenn die genauen Bestimmungen dazu offiziell publiziert werden, kann man sagen ab wann diese Vorschrift auch greift."
Das könnte der Todesstoss für den Kanarentourismus bedeuten.
Beispiel:
Flug von Salzburg, Freitag 6:45.
Testmöglichkeit am Flughafen 8 - 18 Uhr, empfohlen 2 Tage vor Reisebeginn, also Extrafahrt nach SZG. Dann wird es aber knapp mit den 48 Stunden. Kosten 150 €.
Test in privatem Labor, nicht vor der Haustür, Extrafahrt. Öffnungszeiten und Auswertezeiten beachten. z.B. testen bis 10h, dann Auswertung in 24 Stunden. Donnerstag ist zu spät, also Mittwoch. Wird wieder sehr knapp mit den 48 Stunden. Preis um die 140 €.
(Ich habe noch nicht angefragt, ob die Testzeiten mittlerweile kürzer sind).
Von München fliegt bis 15.12. nichts auf die Kanaren (Condor). Zur Zeit müsste man mit der Bahn nach Frankfurt fahren, wo am Flughafen immerhin Tests um 59 € mit Testzeiten innerhalb von 12 Std. angeboten werden. Also auch noch eine Übernachtung in Frankfurt, falls das überhaupt gilt. In Wirklichkeit müsste ich mich wohl vor Besteigung der Zuges testen lassen, was sich dann mit den 48 Std. garantiert nicht mehr ausgeht.
Nebenbei ist das Ganze wohl auch komplett sinnlos, da nur eine Momentaufnahme - viel wahrscheinlicher ist, sich während der Reise anzustecken. Und gilt die 50 Fälle-Grenze nun für den Wohnort, den vorherigen Aufenthaltsort oder den Abflugort?

"Leben allein genügt nicht, sagte der Schmetterling, Sonnenschein, Freiheit und eine kleine Blume muß man auch haben." - Hans Christian Andersen