- Photovoltaikanlagen für den Eigenverbrauch bis zu 100 kWp, sowohl im Inselbetrieb als auch netzgekoppelt
- Kleinwindkraftanlagen für den Eigenverbrauch bis zu 100 KW, sowohl im Inselbetrieb als auch netzgekoppelt
- Thermische Solaranlagen mit einer Fläche über 1 m²
- Biomasse-Heizkraftwerke
- energieeffiziente Beleuchtung
- Unternehmen, vor allem im Dienstleistungssektor und der Industrie.
- Hausbesitzer und Eigentümergemeinschaften
16.01.2020 - 15.02.2020. Über Anträge wird innerhalb von 6 Monaten entschieden
45 % der zuschussfähigen Ausgaben, maximal 60.000 Euro pro Projekt und 90.000 € pro Begünstigtem
Für Unternehmen sind Projekte, deren Zuschuss weniger als 15.000 EUR beträgt, nicht förderfähig.
Für den Wohnsektor sind Projekte mit einem Zuschuss von weniger als 4.500 € nicht förderfähig.
Im Wohnsektor sind die Investitionen förderfähig, die nach dem 01.01.2020 begonnen wurden.
Unternehmen dürfen die Investition erst nach Antragstellung beginnen.
Die Arbeiten müssen vor dem 20.09.2020 abgeschlossen und bis zum 30.09.2020 dokumentiert werden.
Dazu gehören eine Bescheinigung der Energieeffizienz und ein technischer Bericht.