sterntaler hat geschrieben: ↑Mi 10. Jul 2024, 17:49
2. Kann ich mich auch privat behandeln lassen, weil sonst kein Termin oder nur über Kassenabrechnung ?
Wie die genauen Abrechnungsmodalitäten mit einer spanischen Gesundheitskarte bei einem Arztbesuch in Deutschland aussehen kann ich Dir nicht sagen, Notfallbehandlungen (bspw. in Krankenhausambulanzen) werden aber natürlich erstmal nach medizinischer Notwendigkeit durchgeführt.
Bei "Privat-Behandlungen" wird immer grundsätzlich ein Vertrag zwischen Dir und dem behandelnden Arzt geschlossen. Das bedeutet, daß Du auch im Zweifel erstmal für sämtliche Kosten aufkommen mußt. Sollte deine Versicherung die Kosten nicht übernehmen, mußt Du als Vertragspartner die Kosten selber tragen. Wenn du in einer privaten Krankenkasse versichert bist, können die Leistungserbringer oft direkt mit der Krankenversicherung abrechnen, es gibt aber auch Fälle, bei denen Du in Vorleistung trittst und dann das Geld von der Versicherung zurückerstattet bekommst. Wenn Du jetzt mit einer gesetzlichen Krankenversicherung trotzdem eine "Privat-Behandlung" vereinbarst, wirst Du ziemlich sicher die Rechnung bekommen, weil Deine gesetzliche Krankenkasse die private Liquidation erstmal nicht übernehmen wird. Du müßtest das dann mit Deinem Kostenträger verhandlen und bleibst dann ggf. auf den Kosten für die privatärztliche Behandlung sitzen... Das ist zumindest die Situation mit der deutschen GKV, aber ich vermute mal stark, daß das mit der spanischen Krankenversicherung nicht anders laufen wird.
Zitat zur Leistung, die man mit der deutschen EHIC im europäischen Ausland erhält
(Techniker-Krankenkasse):
In der ärztlichen oder zahnärztlichen Praxis, im Krankenhaus oder in der Apotheke erhalten Sie mit der EHIC alle medizinisch notwendigen Leistungen, die nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland warten können.
Laut der TK können europäische Ärzte über die EHIC
direkt mit der deutschen Krankenkasse abrechnen, das sollte dann wohl umgekehrt auch so funktionieren (zumindest in der Theorie)