Folgendes ist mir noch eingefallen, was vermutlich "Neulinge" nicht wissen aber wichtig ist:
vor einer Vertragsunterzeichnung auf jeden Fall eine "Copia simple" vom "Registro de Propietario" in Sta.Cruz besorgen
(keine Gewähr für Schreibweise, ist schon länger her

) oder vom Anwalt besorgen lassen.
Dort alles kontrollieren.
Bei bebautem Grundstück darauf achten, dass auch die Bebauung eingetragen ist. Wenn die Bebauung nicht
eingetragen ist, wird man beim Kauf zwar Eigentümer den Grundstücks aber nicht unbedingt auch Eigentümer
der Bebauung.
Das war zumindest vor Jahren so und ich glaube nicht, dass sich das geändert hat.
In Deutschland kontrolliert normalerweise der Notar die Grundbucheintragungen und beim Kauf einer Immobilie
ist es im Normalfall immer Grundstück inkl. Bebauung.
Nach unserer Erfahrung beurkundet hier der Notar nur die Verträge selbst und die vor ihm geleisteten Unterschriften.
Trotz etwas Spanischkenntnissen verlangte der 1. Notar einen Dolmetscher (war auch besser so).
Bei deutschsprachiger anwaltlicher Hilfe ist man wohl besser/sicherer dran.
Inzwischen soll es auch seriösere und gute Makler geben als früher....
