Immokauf mit Privatkontrakt oder Finger weg?
Verfasst: Sa 21. Jun 2025, 08:22
Wir sind auf der Suche nach einer Finca, da wir als Familie nach La Palma auswandern möchten.
Bei der Suche nach einer passenden Immobilie haben wir einen Verkäufer ausfindig gemacht, der uns seine Finca verkaufen möchte und dies zu einem vergleichsweisen fairen Preis.
Er besteht allerdings darauf, den Verkauf nicht notariell, sondern mit einem Privatkontrakt abzuwickeln und möchte zudem den Kaufbetrag Zug um Zug, dh bei Aushändigung der Schlüssel in bar erhalten.
Dabei verweist er darauf, dass er das Anwesen einst (vor 9 Jahren) selbst auch auf diese Weise erworben hat und auf den Zugewinn keine Steuern zahlen möchte.
Er wirkt ansonsten recht vertrauenswürdig und hat sowohl den Vertrag, mit dem er einst das Grundstück erworben hat als auch einen Katasterauszug bereitgestellt. Er hat das Haus im Jahr 2016 als Ruine gekauft und danach zu einer bewohnbaren kleinen Finca hergerichtet.
Nun meine Fragen:
* Es ist in Spanien ja wohl legal, einen Immobilienkauf mit Privatkontrakten abzuwickeln. Gilt das auch für eine Barzahlung beim Abschluss eines Immobilienankaufs?
* Stimmt die Aussage des Verkäufers, dass Alteingesessene auf La Palma ihre Immobilientransaktionen häufig auf Basis von solchen Privatkontrakten abwickeln, um Steuern zu sparen und das i.d.R. keine negativen Konsequenzen nach sich zieht?
* Lässt sich solch ein Kauf auch nachträglich noch legalisieren bzw. notariell beurkunden und ins Grundbuch eintragen?
* Was muss ich tun, um zumindest meinen Anteil an der Transaktion legal zu versteuern?
* Würde ich den Verkäufer damit „in die Pfanne hauen“, weil dann ja wohl herauskommen würde, dass für ihn ein Zugewinn entstanden ist und er wahrscheinlich Steuern nachzahlen müsste?
* Kann ich trotzdem für das Grundstück Bauanträge einreichen, Nutzungsänderungen beantragen etc. oder befinde ich mich nach einem Ankauf unter den geschilderten Konditionen in einer Grauzone und wäre eher dazu angehalten, „die Füße stillzuhalten“?
* Kann ich alle für das Grundstück vorliegenden Baugenehmigungen irgendwo einsehen und falls ja, wie?
* Was würde passieren, wenn etwaige An- und Umbauten ohne Genehmigung vorgenommen wurden?
* Wie streng sind die Bauämter auf La Palma, wie schnell werden Anträge bearbeitet und gibt es eine Regelung, dass nachweislich vor vielen Jahren vorgenommene Arbeiten nachträglich baurechtlich legalisiert werden?
Bei der Suche nach einer passenden Immobilie haben wir einen Verkäufer ausfindig gemacht, der uns seine Finca verkaufen möchte und dies zu einem vergleichsweisen fairen Preis.
Er besteht allerdings darauf, den Verkauf nicht notariell, sondern mit einem Privatkontrakt abzuwickeln und möchte zudem den Kaufbetrag Zug um Zug, dh bei Aushändigung der Schlüssel in bar erhalten.
Dabei verweist er darauf, dass er das Anwesen einst (vor 9 Jahren) selbst auch auf diese Weise erworben hat und auf den Zugewinn keine Steuern zahlen möchte.
Er wirkt ansonsten recht vertrauenswürdig und hat sowohl den Vertrag, mit dem er einst das Grundstück erworben hat als auch einen Katasterauszug bereitgestellt. Er hat das Haus im Jahr 2016 als Ruine gekauft und danach zu einer bewohnbaren kleinen Finca hergerichtet.
Nun meine Fragen:
* Es ist in Spanien ja wohl legal, einen Immobilienkauf mit Privatkontrakten abzuwickeln. Gilt das auch für eine Barzahlung beim Abschluss eines Immobilienankaufs?
* Stimmt die Aussage des Verkäufers, dass Alteingesessene auf La Palma ihre Immobilientransaktionen häufig auf Basis von solchen Privatkontrakten abwickeln, um Steuern zu sparen und das i.d.R. keine negativen Konsequenzen nach sich zieht?
* Lässt sich solch ein Kauf auch nachträglich noch legalisieren bzw. notariell beurkunden und ins Grundbuch eintragen?
* Was muss ich tun, um zumindest meinen Anteil an der Transaktion legal zu versteuern?
* Würde ich den Verkäufer damit „in die Pfanne hauen“, weil dann ja wohl herauskommen würde, dass für ihn ein Zugewinn entstanden ist und er wahrscheinlich Steuern nachzahlen müsste?
* Kann ich trotzdem für das Grundstück Bauanträge einreichen, Nutzungsänderungen beantragen etc. oder befinde ich mich nach einem Ankauf unter den geschilderten Konditionen in einer Grauzone und wäre eher dazu angehalten, „die Füße stillzuhalten“?
* Kann ich alle für das Grundstück vorliegenden Baugenehmigungen irgendwo einsehen und falls ja, wie?
* Was würde passieren, wenn etwaige An- und Umbauten ohne Genehmigung vorgenommen wurden?
* Wie streng sind die Bauämter auf La Palma, wie schnell werden Anträge bearbeitet und gibt es eine Regelung, dass nachweislich vor vielen Jahren vorgenommene Arbeiten nachträglich baurechtlich legalisiert werden?