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Patienten- Betreuungsverfügung auf den Kanaren ?

Verfasst: Fr 27. Dez 2024, 13:12
von sterntaler
Welche Voraussetzungen gelten auf den Kanaren ?
Gibt es zB für die Patientenverügung eine spezielle Vorschrift ?
Muss die Betreuungsverfügung immer notariell verfasst werden ?
Gibt es eine Generalvollmacht usw. ?

Wer weiss Bescheid für La Palma, die ganz auf der Insel leben, also Auswanderer ?

Re: Patienten- Betreuungsverfügung auf den Kanaren ?

Verfasst: Sa 28. Dez 2024, 09:34
von sterntaler
Nachtrag:
In Spanien gelten diese nur, wenn notariell abgefasst ? Deutsche Urkunden sind angeblich unwirksam.

Re: Patienten- Betreuungsverfügung auf den Kanaren ?

Verfasst: Sa 28. Dez 2024, 09:44
von nils.k
Guckst Du hier: https://www.boe.es/diario_boe/txt.php?i ... -2015-2295

Also nicht nur bei einem Notar, sondern auch im Registro de Manifestaciones Anticipadas de Voluntad en el ámbito sanitario im Secretaría General Técnica de la Consejería de Sanidad auf Teneriffa oder vor drei Zeugen. Letzteres dürfte im Ernstfall schwierig zu beweisen sein.

Das S.G.T. de Sanidad befindet sich hier: https://www.google.com/maps/place/Rbla. ... FQAw%3D%3D