Patienten- Betreuungsverfügung auf den Kanaren ?

Allgemeine Themen rund um die Kanareninsel La Palma
Antworten
Benutzeravatar
sterntaler
Feycan
Feycan
Beiträge: 215
Registriert: So 27. Jan 2019, 16:08
Wohnort: Süddeutschland
La Palma Status: regelmäßiger Urlauber

Patienten- Betreuungsverfügung auf den Kanaren ?

Beitrag von sterntaler »

Welche Voraussetzungen gelten auf den Kanaren ?
Gibt es zB für die Patientenverügung eine spezielle Vorschrift ?
Muss die Betreuungsverfügung immer notariell verfasst werden ?
Gibt es eine Generalvollmacht usw. ?

Wer weiss Bescheid für La Palma, die ganz auf der Insel leben, also Auswanderer ?
Benutzeravatar
sterntaler
Feycan
Feycan
Beiträge: 215
Registriert: So 27. Jan 2019, 16:08
Wohnort: Süddeutschland
La Palma Status: regelmäßiger Urlauber

Re: Patienten- Betreuungsverfügung auf den Kanaren ?

Beitrag von sterntaler »

Nachtrag:
In Spanien gelten diese nur, wenn notariell abgefasst ? Deutsche Urkunden sind angeblich unwirksam.
Benutzeravatar
nils.k
Abora
Abora
Beiträge: 4938
Registriert: Mo 17. Sep 2018, 19:01
Wohnort: Santo Domingo
La Palma Status: Resident La Palma

Re: Patienten- Betreuungsverfügung auf den Kanaren ?

Beitrag von nils.k »

Guckst Du hier: https://www.boe.es/diario_boe/txt.php?i ... -2015-2295

Also nicht nur bei einem Notar, sondern auch im Registro de Manifestaciones Anticipadas de Voluntad en el ámbito sanitario im Secretaría General Técnica de la Consejería de Sanidad auf Teneriffa oder vor drei Zeugen. Letzteres dürfte im Ernstfall schwierig zu beweisen sein.

Das S.G.T. de Sanidad befindet sich hier: https://www.google.com/maps/place/Rbla. ... FQAw%3D%3D
La paz comienza con una sonrisa.
Antworten