Tourismus auf den Kanaren

Allgemeine Themen rund um die Kanareninsel La Palma
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nils.k
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Re: Tourismus auf den Kanaren

Beitrag von nils.k »

Auf Druck der spanischen Regierung hat Booking.com 4.093 touristische Unterkünfte in Spanien von seiner Webseite genommen, viele davon auf den Kanarischen Inseln.

Das spanische Ministerium für soziale Rechte, Konsum und die Agenda 2030 lobte die Zusammenarbeit mit booking.com bei der Identifizierung und Löschung illegaler Touristenunterkünfte auf der Plattform. Der Minister Pablo Bustinduy verurteilte die „wahllose Verbreitung“ dieser Art von Unterkünften als eine der Ursachen für die „Schwierigkeiten“ beim Zugang zu Wohnraum in Spanien, insbesondere in Gebieten mit einem hohen Touristenzustrom.

Diese Maßnahme erfolgt eine Woche, nachdem das Oberste Gericht von Madrid (TSJM) in einem zweiten Urteil den Antrag von Airbnb.com auf Neuverhandlung zurückgewiesen und die Entfernung von 5.800 Inseraten von der Plattform befürwortet hat. Bereits im Mai forderte das Verbraucherministerium das Unternehmen auf, fast 66.000 illegale Angebote für Touristenunterkünfte zu sperren. Diese Löschung ist die erste von insgesamt drei Aufforderungen.

Sowohl die von Booking.com entfernten illegalen Inserate als auch die an Airbnb.com gemeldeten Inserate stellen laut Pablo Bustinduys Ministerium einen von drei möglichen Verstößen dar:

Erstens fehlt in den Anzeigen die Lizenz- oder Registrierungsnummer, die gemäß mehreren regionalen Vorschriften erforderlich ist. Dies stellt den häufigsten Verstoß in der analysierten Werbung dar.

Darüber hinaus ist aus den Anzeigen nicht ersichtlich, welcher Rechtsstatus die Vermieter haben. Daher ist unklar, ob es sich bei den Vermietern um Gewerbetreibende oder Privatpersonen handelt. Dies ist jedoch eine entscheidende Frage für die Feststellung, ob der Vertragsabschluss als Verbraucher geschützt ist.

Drittens enthalten die Anzeigen Nummern der Unterkünfte, die nicht mit den von den Behörden vergebenen Nummern übereinstimmen. Dies könne zu einer Irreführung oder Täuschung der Verbraucher führen.

https://diariodeavisos.elespanol.com/20 ... -canarias/
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LaGraja
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Re: Tourismus auf den Kanaren

Beitrag von LaGraja »

Was bedeutet das für diejenigen, die die jetzt entfernten Objekte bereits gebucht haben? Sind die Verträge damit hinfällig?
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nils.k
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Re: Tourismus auf den Kanaren

Beitrag von nils.k »

Davon gehe ich aus. Die beiden Plattformen sind nur Vermittler. Der Gastgeber ist für die Erfüllung der Buchung und die Verfügbarkeit der Unterkunft verantwortlich. Da er sich nicht auf höhere Gewalt berufen kann, hat er ein dickes Problem - zusätzlich zu dem was er schon mit den Behörden und der Hacienda hat.
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Kurt
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Re: Tourismus auf den Kanaren

Beitrag von Kurt »

Die Sache wird erst am 1. Juli richtig spannend. Schuld ist das Gesetz 1312/2024 nachdem alle Unterkünfte in einem einheitlichen spanischen Register eingetragen sein müssen, wenn Sie über eine Buchungsplattform vermietet werden. Das Gesetz stammt vom Ministerium für Wohnungsbau. Air bnb hat bereits angekündigt, dass sämtliche Angebote gelöscht werden, die nicht über diese Nummer verfügen. Derzeit haben nach Schätzungen in Spanien weniger als 30% die Nummer auf den Kanaren weniger, auch weil die Seite des Ministeriums in den letzten Wochen nicht wirklich funktioniert hat. Die Buchungen, die bereits gemacht wurden, bleiben davon unberührt (sofern sie nach den bisherigen Bestimmungen legal waren). Auch Unterkünfte, die über eine Lizenz verfügen, werden gelöscht, weil es da nur um die einheitliche Nummer geht. Die ganze Geschichte ist aber recht verwirrend. VVs brauchen die wohl, CRs und ATs wohl nicht. Die Aussagen sind aber nicht eindeutig. Für den Erhalt der Nummer braucht es sehr viele Unterlagen und exakte Eintragungen ins Grundbuch (Gutachten von Architekten oder Technikern), was sehr teuer werden kann, für private Anbieter.
Für La Palma ist das richtig heftig. Viele Unterkünfte haben amtliche Lizenzen, verfügen aber nicht über die nötigen Eintragungen im Grundbuch um an die Nummer zu gelangen. Es laufen mehrerer Klagen vor dem Verfassungsgericht, weil die Geschichte rechtlich wackelig ist. Zum einen verbietet die spanische Verfassung eine doppelte Registrierungspflicht, und die Kompetenzen was Tourismus und Wohnungsbau angeht liegen eigentlich bei den Regionen. Die Touristische Vermietlizenz werden lokal ausgestellt und sind Pflicht. Ohne die bekommt man die einheitliche Nummer aber auch nicht.
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