Danke für die Konkretisierung, ist jedoch ein komplett anderer Geschäftsvorfall, ich zitiere aus deiner o.g. Quelle (Fettmarkierung durch mich):Siltho hat geschrieben: ↑Do 10. Aug 2023, 12:02 @stonefights
Fast 25 Jahre Berufserfahrung...![]()
Du kannst aber einfach auch auf den einschlägigen Seiten der Kreditinstitute nachschauen. Da findest Du hier https://www.sparkasse.de/pk/ratgeber/fi ... aluta.html etwas dieses:
"Wird zum Beispiel auf einem Girokonto per 13.4. eine Gutschrift mit Wertstellungsdatum 14.4. gebucht, dann steht das Geld auch erst am 14.04. zur Verfügung – auch wenn der Betrag schon auf dem Kontoauszug oder im Online-Banking zu sehen ist. Valuta- und Buchungsdatum können also voneinander abweichen."
Ich bestreite nicht, daß es bestimmt irgendwo so gemacht wird...mrjasonaut hat geschrieben: ↑Do 10. Aug 2023, 14:35 Das von Siltho erwähnte kann ich aus leidiger Erfahrung bestätigen.
Ich hab mal eine höheren Betrag sofort nach Auftauchen des Geldes auf dem Giro Konto (comdirect) weiter überwiesen, und dann ein paar Tage später fette Überziehungszinsen dafür bezahlt.
Dreckspack.
Kreditwesen, Bankwesen, Sonst-was-wesen...das ist hier völlig einerlei bei dem Unterschied zwischen Buchungsdatum und Valuta- bzw. Wertstellungsdatum.stonefights hat geschrieben: ↑Do 10. Aug 2023, 16:09
"Wir" diskutieren jedoch gerade in diesem thread über Überweisungen von einem Giro-Konto auf ein anderes Giro-Konto, hat selbst nach 25 Jahren keine direkte Verbindung zum Kreditwesen, außer der Zusammenhang, daß ich als Giro-Konteninhaber über die Höhe meines Guthabens meiner Bank ein Kredit gewähre
LG
Vielen Dank für deinen erneuten Link.Siltho hat geschrieben: ↑Do 10. Aug 2023, 16:34Kreditwesen, Bankwesen, Sonst-was-wesen...das ist hier völlig einerlei bei dem Unterschied zwischen Buchungsdatum und Valuta- bzw. Wertstellungsdatum.stonefights hat geschrieben: ↑Do 10. Aug 2023, 16:09
"Wir" diskutieren jedoch gerade in diesem thread über Überweisungen von einem Giro-Konto auf ein anderes Giro-Konto, hat selbst nach 25 Jahren keine direkte Verbindung zum Kreditwesen, außer der Zusammenhang, daß ich als Giro-Konteninhaber über die Höhe meines Guthabens meiner Bank ein Kredit gewähre
LG
Wir können ja mal die BAFIN fragen....
"Der Buchungstag bezeichnet das Datum, an dem ein Zahlungsvorgang – zum Beispiel eine Überweisung – in das System einer Bank eingeht und bearbeitet wird. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass das Geld schon verfügbar ist. Dafür ist die Wertstellung entscheidend.
Valuta oder Wertstellung bezeichnet also das Datum, an dem eine Kontobewegung wirksam wird. Buchung und Wertstellung erfolgen häufig am gleichen Tag, das muss aber nicht immer der Fall sein."
Quelle:https://www.bafin.de/SharedDocs/FAQs/DE ... sam%20wird.
Da hast also Deine "Übeweisung". Im Übrigen war auch schon in der erstgenannten Sparkassen-Quelle von Girokonten die Rede. Das aber nur nebenbei....![]()
Wir haben doch tatsächlich in Deinen ausführlichen Postings, die richtigerweise klarstellen, dass die Bank auf dem Girokonto des Kunden den Betrag an dem Tag wertstellen muss, an dem der Betrag der Bank zugegangen ist (und somit aber nichts mit der ursprünglichen Thematik Buchungsdatum versus Wertstellungsdatum zu tun haben) diesen Satz von Dir übersehen.stonefights hat geschrieben: ↑Do 10. Aug 2023, 18:21
Wenn die Bank mir den Eingang (m)eines Guthabens aus einer direkten (externen) Überweisung auf (m)einem Giro-Konto BESTÄTIGT (Buchungstag), darf sie nicht erst einen Tag später eine "W E R T" - Stellung vornehmen (Valuta/Wertstellungstag).
Antwort-3: Morgenschiss verschissen?stonefights hat geschrieben: ↑So 6. Aug 2023, 09:01 Welche Motivation treibt dich ...?
Antwort-1: Schlechter Sex am Morgen?
Antwort-2: Morgentliches Gefühl eines Versagers?
Antwort-3: ?
Mag ja sein, ich konnte aber sofort darüber verfügen (Abhebung bzw. ausgestellter beglaubigter Scheck für den Notar), da interessiert mich ein Valutadatum nicht wirklich.