
Mit der Mail wurde ein 76 Seiten langes pdf-Dokument versandt, das die aktuellen Regularien bezüglich der einzupflegenden Datensätze für die Meldung im Gästeregister enthält. Das Dekret gilt übrigens auch für Autovermietungen; [Zynismus-Modus: ON] na die freuen sich natürlich auch schon gewaltig über die Beschäftigungstherapie des Innenministeriums [OFF] ...
Ab Oktober müssen die Meldungen verpflichtend über die Website des Innenministeriums erfolgen (https://sede.mir.gob.es/opencms/export/ ... vehiculos/) – und nicht mehr über die zwar technisch wenig brillante, aber letztendlich übersichtliche Website der Guardia Civil. Schade eigentlich.
Ulkigerweise muss man beim neuen Meldeverfahren nach wie vor nirgendwo seine VV-Lizenznummer eingeben; das scheint im Regulierungseifer untergegangen zu sein.
Lustig auch, dass nun Email-Empfänger das Rundschreiben dafür genutzt haben/nutzen, um Ihrem Unmut Ausdruck zu verleihen und/oder um allen anderen Empfängern mitzuteilen, dass sie Beschwerde eingelegt haben - und anregen, dies ebenfalls zu tun.