
Und warum brauchen wir dann einen Steuerrepräsentant?

Kann man Ausgaben für Umbau, Reparatur und Renovierung geltend machen?
Müsstest du schon eine Vermietlizenz beantragen (wenn du vermieten willst) dann sollte das gehen, Igic etc absetzen von deinen Einkünften.
So weit, so gut, aber das ist nur ein Teil der Geschichte. Denn wenn die spanischen Steuergesetze bzw. -behörden aufgrund der im Eigentum befindlichen (Ferien)Wohnung von einem Wohnsitz ausgehen sollten, wäre man auch bei Aufenthalt von weniger als 183 Tagen unbeschränkt steuerpflichtig und müsste sich dann mit der Frage beschäftigen, welcher Staat denn am Ende welche Einkünfte besteuert. Wobei eine nur für gelegentliche Urlaubsaufenthalte angeschaffte Ferienwohnung m.E. nicht zur Begründung eines (steuerlichen) Wohnsitzes führen sollte, auswendig weiß ich das allerdings auch nicht, zumal es ja auf die spanische Abgabenordnung (oder halt ihr entsprechendes Pendant) ankommt. Könnte evtl. auch davon abhängen, ob man die Wohnung zwischendurch vermietet oder ob sie einem das ganze Jahr für die Eigennutzung zur Verfügung steht.nils.k hat geschrieben: ↑Fr 7. Mai 2021, 17:17Das ist die IRNR ((Impuesto sobre la renta de no residentes). Nichtresidenten müssen auf ihren selbstgenutzen Immobilienbesitz eine Steuererklärung einreichen. Das spanische Finanzamt betrachtet den fiktiven Nutzwert eines selbstgenutzten Zweithauses als Einkommen und erhebt dafür Steuern. Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Nutzungswertes ist grundsätzlich 1,1 Prozent des Katasterwerts (valor catastral). Dieser Wert ist dem jährlich erteilten gemeindlichen Grundsteuerbescheid IBI (Impuesto sobre bienes inmuebles) zu entnehmen. Auf diese Bemessungsgrundlage müssen Steuerbürger aus EU-Staaten 19 Prozent bezahlen. Für Steuerbürger aus Nicht-EU-Staaten, also auch Schweizer, sind 24 Prozent angesetzt.Constance hat geschrieben: ↑Fr 7. Mai 2021, 16:23 Wenn ich das richtig verstanden habe, sollte man dann in jedem Fall eine Steuererklärung in Spanien machen, wenn man dort eine Ferienwohnung hat, diese zwar ein paar Monate im Jahr bewohnt, aber die meiste Zeit des Jahres in Deutschland lebt und dort seine Steuern zahlt?
Die Steuererklärung ist als Selbstveranlagung abzugeben, das heißt der Steuerpflichtige hat die Erklärung nicht nur zu erstellen, sondern gleichzeitig muss er den von ihm selbst errechneten Betrag beim Finanzamt einreichen. Wenn eine Immobilie mehreren Personen, etwa Eheleuten zu gleichen teilen gehört, muss jeder Teileigentümer für seinen Anteil eine Steuererklärung abgeben.
Nein. Erst wenn du mehr als 183 Tage hier anwesend bist. Ist doch gar nicht so schwer!Constance hat geschrieben: ↑Fr 7. Mai 2021, 16:23 Wenn ich das richtig verstanden habe, sollte man dann in jedem Fall eine Steuererklärung in Spanien machen, wenn man dort eine Ferienwohnung hat, diese zwar ein paar Monate im Jahr bewohnt, aber die meiste Zeit des Jahres in Deutschland lebt und dort seine Steuern zahlt?
Im Gesetz ist die Rede von "inmuebles urbanos". Dazu gehört auch "suelo urbano".
Grundsätzlich kommt es bei Beurteilung der unbeschränkten Steuerpflicht nicht darauf an, wo mehr als 50% der Zeit verbracht wird, sondern wo sich der "Lebensmittelpunkt" befindet. Das kann auch da sein, wo ich nur 5 Monate bin, allerdings ist die Dauer des Aufenthaltes immer ein gewichtiges Indiz. Den "Lebensmittelpunkt" und damit die unbeschränkte Steuerpflicht kann es (zumindest innerhalb der EU) nur in einem Land geben.LaGraja hat geschrieben: ↑Do 6. Mai 2021, 15:49Das ist -mit Verlaub- Unsinn.LasManchas hat geschrieben: ↑Do 6. Mai 2021, 05:56 Soviel ich weiß werden bei Wohnsitz im Ausland Immos in D pauschal mit 25% versteuert, weiß nicht wieviel dann in E noch davon abgeht, kommst vielleicht in eine andere Progression.
Als Rentner ist das ja schon ne Hausnummer, du hast sagen wir 1800.- Mieteinnahmen, und dann brechen dir gleich mal 450.- weg. Damit könntest dann schon die KV bezahlen.
Vielleicht sollte das mal in einen anderen Strang verschoben werden, hat ja mit einem Urlaub nix mehr zu tun. Eher Umzug nach LP mit steuerlichen Auswirkungen.
Wie du auf diese ominösen 25% ("soviel ich weiß")kommst, weiß ich nicht. Nochmal: du musst hier in Spanien nach 183 Tagen Aufenthalt dein gesamtes Welteinkommen versteuern, und zwar nach den hier gültigen Einkommensteuertarifen! Nix mit pauschal! Lies einfach nochmal das, was ich weiter oben geschrieben habe. Das Doppelbesteuerungsabkommen soll lediglich vermeiden, dass man Steuern zweimal zahlt. Deshalb wird die in D für deutsche Mieteinnahmen bezahlte Einkommensteuer (nach den deutschen Tarifen für beschränkte Steuerpflicht, also ohne Freibeträge! Volle Dröhnung!) hier im Wesentlichen angerechnet. Und die Rente, egal aus welchem Land, unterliegt hier ohnehin der vollen "unbeschränkten" Besteuerung. Aber natürlich gibt es auch hier Freibeträge.
Hab den Thread jetzt erst gelesen....