Aber lest mal den Märkle von heute!
Das muss doch wirklich nicht.
Bringt Politik verlässlich in Verruf - mit recht!!!
Wir können uns zurücklehnen; oder gibts aufgeblähte Bürokratie auch bei uns?
Wie haben einen extra Minister dafür…
Schaunwirma!



Stellvertretende Minister für übertragene Zuständigkeiten
Das Gesetz sieht vor, dass jeder Inselrat durch seine Geschäftsordnung selbst entscheiden kann, wie viele stellvertretende Minister er einrichtet. Ihre Funktion beschränkt sich auf die Verwaltung von Bereichen oder Gruppen von Zuständigkeiten, die den Inselräten kraft des Autonomiestatuts und seiner Durchführungsbestimmungen übertragen wurden.
Es handelt sich also nicht um eine Institution, die pauschal auf jeden Bereich der Inselregierung angewandt werden kann. Für ihre Einrichtung muss die künftige Geschäftsordnung ihre Anzahl festlegen, während die konkrete Struktur und ihre Zuständigkeiten später durch einen Erlass des Vorsitzes geregelt werden müssen.
Die Inhaber der stellvertretenden Ministerposten werden vom Vorsitz des Inselrats frei ernannt und abberufen. Sie können an den Sitzungen des Inselregierungsrats mit Rede-, jedoch ohne Stimmrecht teilnehmen und scheiden mit Ablauf der Amtszeit des Inselrats aus ihrem Amt aus.
...
Änderungen im Inselwasserrat
Die neue Regelung ändert auch das Wassergesetz der Kanarischen Inseln.
Ab Inkrafttreten des Gesetzes kann diese Funktion auch der Person übertragen werden, die für den Inselbereich oder die Inselabteilung zuständig ist, dem bzw. der die Behörde zugeordnet ist. Die Änderung verpflichtet den Inselrat von La Palma nicht, diese Struktur zu ändern, ermöglicht es ihm jedoch, den Vorsitz der Inselbehörde vom Vorsitz des Inselwasserrats zu trennen.
Personalmobilität und noch auszuführende Finanzregelungen
Das Gesetz 3/2026 führt eine spezifische Regelung zur Mobilität zwischen Beamten und festangestellten Mitarbeitern der Regierung der Kanarischen Inseln und denen der Inselräte ein. Die praktische Umsetzung erfordert eine spätere Ausführungsregelung durch die Regionalregierung nach vorherigem Bericht der Inselräte.
Die Regelung schafft zudem eine neue Form der Beurlaubung für Beamte, die eine technische Führungsposition in einem anderen Inselrat übernehmen, wobei ihr ursprünglicher Dienstposten für die Dauer dieser Ernennung reserviert bleibt.
Darüber hinaus sieht das Gesetz die Einrichtung eines interinsularen Solidaritätsfonds zur Finanzierung übertragener und gemeinsam ausgeübter Zuständigkeiten vor, wobei der doppelten Insularität besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. Es sieht auch einen Notfallfonds für Notfälle und Naturkatastrophen vor, der von der Regierung der Kanarischen Inseln per Dekret ausgestaltet werden muss.
Keiner dieser Mechanismen legt bisher konkrete Beträge fest oder beinhaltet eine sofortige Mittelzuweisung für La Palma. Die Umsetzung hängt von den Haushalten der Autonomen Gemeinschaft und den zu verabschiedenden Durchführungsbestimmungen ab.
Die Veröffentlichung des Gesetzes leitet somit einen Anpassungsprozess ein, der den Cabildo von La Palma dazu verpflichtet, in den nächsten zwei Jahren zu entscheiden, wie er seine Struktur neu ordnet, welche Zuständigkeiten die künftigen stellvertretenden Minister übernehmen könnten und ob er die Zusammensetzung seines Regierungsrats erweitert.
